Text- und Universalassistenten · Stand Juni 2026
Langdock& die KI-Verordnung
Langdock GmbH (Berlin, Deutschland)
Einstufung der typischen KMU-Nutzung
Minimales Risiko
Minimal bei typischer Büronutzung; Art. 50 bei Veröffentlichung generierter Inhalte.
Typischer Einsatz
Zentraler KI-Arbeitsplatz für Unternehmen: Chat mit mehreren Modellen (GPT, Claude, Gemini), eigene Assistenten, Wissensdatenbank und Workflows an einer Stelle.
Datenschutz & Vertragslage
EU-Anbieter mit DSGVO-Fokus; Hosting in der EU, Kundendaten werden nicht zum Training verwendet, AVV und Single-Sign-on verfügbar. Die angebundenen Modelle laufen über die Anbieter-APIs (u. a. OpenAI, Anthropic) mit vertraglichem Trainingsausschluss — die Unterauftragsverarbeiter im AVV prüfen.
Das sollten Sie umsetzen
- ✓EU-Hosting und AVV nutzen (im Business-Tarif Standard)
- ✓Trainingsausschluss der angebundenen Modelle bzw. Unterauftragsverarbeiter im AVV prüfen
- ✓Veröffentlichte KI-Inhalte nach Art. 50 kennzeichnen
Langdock ins KI-Systemverzeichnis aufnehmen
Die KI-Verordnung erwartet, dass Sie den Einsatz dokumentieren. Der AI Act Checker erstellt Ihr KI-Systemverzeichnis und Ihre Nutzungsrichtlinie mit Langdock und allen weiteren Tools, fertig formuliert, mit Rechtsgrundlagen.
Ähnliche Tools
Einstufung der typischen Nutzung im KMU, keine Einzelfallprüfung und keine Rechtsberatung. Vertragsbedingungen des Anbieters vor einer Freigabe aktuell prüfen. Quellen: VO (EU) 2024/1689 (EUR-Lex), Anbieterdokumentation, Stand Juni 2026.